Der Lehrgang wird nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften durchgeführt. Der Einsatz von Betriebssanitätern ist überwiegend in größeren Unternehmen sowie für Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotenzial vorgeschrieben.
Die primäre Aufgabe des Betriebssanitäters liegt auf dem Gebiet der erweiterten Ersten Hilfe. Er ist wichtiges Bindeglied in der betrieblichen Rettungskette zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst. Während Ersthelfer für die unmittelbare Erste Hilfe ausgebildet sind und insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, wird der Betriebssanitäter je nach Art und Schwere der Verletzung an den Unfallort gerufen oder vom Verletzten aufgesucht. Er führt weitergehende Maßnahmen der Notfallversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch und setzt dabei entsprechende Geräte ein.
Dem Betriebssanitäter können auch organisatorische oder medizinische Aufgaben übertragen werden, die er im Auftrag der Betriebsleitung bzw. in der Verantwortung des Betriebsarztes ausführt.